Wenn ein Mensch von uns geht. . .
müssen inmitten der Trauer viele Dinge bedacht werden.
Die folgenden Punkte sind als Hilfe, zur Orientierung in dieser schwierigen Situation gedacht.
1. Feststellung des Todes durch einen berechtigten Arzt (Totenschein)
2.
Prüfung
letztwilliger Verfügung des Verstorbenen und Sicherung seiner Wertsachen und
Papiere
(Bestattungsverfügung, Vorsorgeverträge berücksichtigen, Ausweis, Reisepass
Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen)
3.
Anmeldung
des Sterbefalls bei einem Bestattungsinstitut:
Mitzubringen sind: Personalausweis, Reisepass, Familienbuch, Totenschein,
Rentenbescheid (Rentennummer), Krankenversicherungskarte, evtl. Beurkundung von
Titeln, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Geschiedenen
das Scheidungsurteil, die Anschriften der Kinder
4.
Anmeldung
des Sterbefalls in der Friedhofsverwaltung erfolgt durch die Angehörigen persönlich
(wenn schon vorhanden mit einer Kopie der Sterbeurkunde), zur
Bestattungsanmeldung und zur Verlängerung der Grablösung und ggf. Eintragung
des neuen Nutzungsberechtigten für eine vorhandene Grabstelle.
Im Sonderfall kann ein Bevollmächtigter (mit unterschriebener Vollmacht)
die Anmeldung vornehmen.
4.1
Auswahl der Grabstätte
Neuwahl oder Verlängerung der Grabstelle mit gesetzlicher Ruhefrist von 20
Jahren und Übernahme des Nutzungsrechts an dieser Grabstelle.
Es können Familiengrabstätten verschiedener Art für Erdbestattungen erworben
werden. Für Urnen können eigene Urnengrabstellen erworben werden oder die
Beisetzung erfolgt in einer vorhandenen Grabstelle.
In jedem Fall werden Sie durch den Friedhofsverwalter beraten.
4.2
Wahl der Bestattungsart
·
Erdbestattung
·
Trauerfeier
in der Friedhofskapelle mit anschließender Beerdigung auf dem Friedhof
(vorher stille Abschiedsnahme am Sarg im Aufbahrungsraum möglich)
·
Sargfeier
mit Urnenbestattung
·
Trauerfeier
in der Friedhofskapelle (anschließende Überführung des Verstorbenen zur
Einäscherung)
ca. 2-3 Wochen später
Urnenbeisetzung auf dem Loschwitzer Friedhof oder
auch auf einem anderen Friedhof
·
Urnenbestattung
mit Feier
·
Trauerfeier
in der Friedhofskapelle mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof
·
Urnenbeisetzung
in der Stille (beginnt immer in der Friedhofskapelle)
-
nach
vorangegangener Sargfeier
-
oder mit
stillem Gedenken
-
oder ganz
in der Stille, ohne Feier
4.3
Terminabsprachen
·
bei
kirchlichen Feiern zwischen Angehörigen, Pfarrer, Friedhofsverwaltung und Bestattungsunternehmen
(auch für das Trauergespräch)
·
bei
weltlichen Feiern zwischen Angehörigen, Friedhofsverwaltung und
Bestattungsunternehmen
Der Redner wird durch das Bestattungsinstitut vermittelt, kann aber auch
aus dem Freundes- und Familienkreis kommen.
5.
Die musikalische Ausgestaltung einer kirchlichen
Feier geschieht in Absprache zwischen Angehörigen, Pfarrer und Kantor. Bei weltlichen Feiern vermittelt das Bestattungsinstitut die musikalische Ausgestaltung.
Eine private Organisation musikalischer Beiträge ist möglich.
6. Grabmale
Für die Gestaltung der Grabstelle und des Grabmales gelten die Bestimmungen der örtlichen Friedhofsordnung. Diese ist wichtig, um die Schönheit und Würde des Ortes zu bewahren. Für Grabmale gelten in besonderer Weise Bestimmungen, die auf dem Friedhof zu erfragen sind bzw.
in der Friedhofsordnung nachzulesen sind. Jeder Friedhof hat eine Liste geprüfter und zugelassener Steinbildhauer. Diesen sind die Bestimmungen
des Friedhofs bekannt. Jedes Grabmal bedarf einer Genehmigung. Auch hier ist die Beratung durch den Friedhofsverwalter zu empfehlen.
7.
Über die Kosten der Trauerfeier und die Lösung der Grabstelle erhalten Sie einen Gebührenbescheid von der Friedhofsverwaltung, bei Bedarf auch vorher einen Kostenvoranschlag. Der Dienst des Pfarrers und des Kantors für verstorbene Mitglieder der Loschwitzer Kirchgemeinde ist frei von Gebühren, da es ein gemeindlicher Dienst ist.
8.
Vorauszahlungen
Zunehmend werden die Friedhofsverwaltungen angefragt, ob man nicht im
Voraus alle Dinge für den Fall des eigenen Ablebens regeln kann. Diese
Möglichkeit besteht zum einen über den Bestatter oder über Festlegungen im
Testament, im Ausnahmezufall über Vereinbarung mit dem Friedhofsträger.
9. Sonstige Hinweise
Beerdigungsinstitute bieten eine weitreichende Hilfe an. Es ist
ratsam, sich im Vorfeld einer solchen elementaren Lebenssituation über
Kosten, Möglichkeiten, Bedingungen und Abläufe, auch im Vergleich, kundig
zu machen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Angehörigen über Ihre
Vorstellungen bezüglich Ihrer Bestattung. Dies hilft im Ernstfall den
Hinterbliebenen in der Trauer selbstbestimmt und sicher die Bestattung
vorzubereiten.