Loschwitzer Friedhof

Friedhof der Ev.-Luth. Kirchgemeinde Dresden-Loschwitz

Wenn ein Mensch von uns geht. . .

müssen inmitten der Trauer viele Dinge bedacht werden.


Die folgenden Punkte sind als Hilfe, zur Orientierung in dieser schwierigen Situation gedacht.

 

 1.    Feststellung des Todes durch einen berechtigten Arzt (Totenschein)


2.     Prüfung letztwilliger Verfügung des Verstorbenen und Sicherung seiner Wertsachen und Papiere
(Bestattungsverfügung, Vorsorgeverträge berücksichtigen, Ausweis, Reisepass Testament, Versicherungs- und Bankunterlagen)


3.     Anmeldung des Sterbefalls bei einem Bestattungsinstitut:
Mitzubringen sind: Personalausweis, Reisepass, Familienbuch, Totenschein, Rentenbescheid (Rentennummer), Krankenversicherungskarte, evtl. Beurkundung von Titeln, bei Verwitweten die Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners, bei Geschiedenen das Scheidungsurteil, die Anschriften der Kinder


4.     Anmeldung des Sterbefalls in der Friedhofsverwaltung erfolgt durch die Angehörigen persönlich (wenn schon vorhanden mit einer Kopie der Sterbeurkunde), zur Bestattungsanmeldung und zur Verlängerung der Grablösung und ggf. Eintragung des neuen Nutzungsberechtigten für eine vorhandene Grabstelle.
Im Sonderfall kann ein Bevollmächtigter (mit unterschriebener Vollmacht) die Anmeldung vornehmen.


4.1    Auswahl der Grabstätte
Neuwahl oder Verlängerung der Grabstelle mit gesetzlicher Ruhefrist von 20 Jahren und Übernahme des Nutzungs­rechts an dieser Grabstelle.
Es können Familiengrabstätten verschiedener Art für Erdbestattungen erworben werden. Für Urnen können eigene Urnengrabstellen erworben werden oder die Beisetzung erfolgt in einer vorhandenen Grabstelle.
In jedem Fall werden Sie durch den Friedhofsverwalter beraten.


4.2    Wahl der Bestattungsart

·    Erdbestattung

·    Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit anschließender Beerdigung auf dem Friedhof
  (vorher stille Abschiedsnahme am Sarg im Aufbahrungsraum möglich)

·    Sargfeier mit Urnenbestattung

·    Trauerfeier in der Friedhofskapelle (anschließende Überführung des Verstorbenen zur Einäscherung)
  ca. 2-3 Wochen später Urnenbeisetzung auf dem Loschwitzer Friedhof oder auch auf einem anderen Friedhof

·    Urnenbestattung mit Feier

·    Trauerfeier in der Friedhofskapelle mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof

·    Urnenbeisetzung in der Stille (beginnt immer in der Friedhofskapelle)

-  nach vorangegangener Sargfeier

-  oder mit stillem Gedenken

-  oder ganz in der Stille, ohne Feier


4.3    Terminabsprachen

·    bei kirchlichen Feiern zwischen Angehörigen, Pfarrer, Friedhofsverwaltung und Bestattungsunternehmen
  (auch für das Trauergespräch)

·    bei weltlichen Feiern zwischen Angehörigen, Friedhofsverwaltung und Bestattungsunternehmen
  Der Redner wird durch das Bestattungsinstitut vermittelt, kann aber auch aus dem Freundes- und   Familienkreis kommen.


5.     Die musikalische Ausgestaltung einer kirchlichen Feier geschieht in Absprache zwischen Angehörigen, Pfarrer und Kantor. Bei weltlichen Feiern vermittelt das Bestattungsinstitut die musikalische Ausgestaltung.
Eine private Organisation musikalischer Beiträge ist möglich.


6.     Grabmale
Für die Gestaltung der Grabstelle und des Grabmales gelten die Bestimmungen der örtlichen Friedhofsordnung. Diese ist wichtig, um die Schönheit und Würde des Ortes zu bewahren. Für Grabmale gelten in besonderer Weise Bestimmungen, die auf dem Friedhof zu erfragen sind bzw. in der Friedhofsordnung nachzulesen sind. Jeder Friedhof hat eine Liste geprüfter und zugelassener Steinbildhauer. Diesen sind die Bestimmungen des Friedhofs bekannt. Jedes Grabmal bedarf einer Genehmigung. Auch hier ist die Beratung durch den Friedhofsverwalter zu empfehlen.


7.     Über die Kosten der Trauerfeier und die Lösung der Grabstelle erhalten Sie einen Gebührenbescheid von der Friedhofsverwaltung, bei Bedarf auch vorher einen Kostenvoranschlag. Der Dienst des Pfarrers und des Kantors für verstorbene Mitglieder der Loschwitzer Kirchgemeinde ist frei von Gebühren, da es ein gemeindlicher Dienst ist.

8.     Vorauszahlungen
Zunehmend werden die Friedhofsverwaltungen angefragt, ob man nicht im Voraus alle Dinge für den Fall des eigenen Ablebens regeln kann. Diese Möglichkeit besteht zum einen über den Bestatter oder über Festlegungen im Testament, im Ausnahmezufall über Vereinbarung mit dem Friedhofsträger.

 

9.     Sonstige Hinweise
Beerdigungsinstitute bieten eine weitreichende Hilfe an. Es ist ratsam, sich im Vorfeld einer solchen elementaren Lebenssituation über Kosten, Möglichkeiten, Bedingungen und Abläufe, auch im Vergleich, kundig zu machen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Angehörigen über Ihre Vorstellungen bezüglich Ihrer Bestattung. Dies hilft im Ernstfall den Hinterbliebenen in der Trauer selbstbestimmt und sicher die Bestattung vorzubereiten.